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Alle auf
dieser Website angebotenen Informationen dürfen ohne vorherige
schriftliche Genehmigung der Neukirchen
-Vlü-Ka-Ge e.V. 1952 weder ganz noch teilweise
gespeichert, kopiert oder weitergegeben werden. Die verwendeten Fotos,
Zeichnungen und Grafiken des Internet-Dienstes unterliegen dem Copyright
der Neukirchen
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um Konsistenz, Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen übernimmt
die Neukirchen
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Wir machen
AUSDRÜCKLICH darauf Aufmerksam, dass die Neukirchen-Vlü-Ka-Ge Fotos
macht und diese eventuell auf der Homepage veröffentlicht werden.
Die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung ist zulässig, wenn der
Abgebildete darin eingewilligt hat (s. Gesetzestext § 22 KunstUrhG).
Die Einwilligung kann ausdrücklich oder konkludent (schlüssiges Handeln
= stillschweigend, z. B. durch Posieren vor dem Fotografen; Wissen das
Fotografiert wird) erteilt werden. Für Minderjährige und geistig
Behinderte müssen deren gesetzliche Vertreter (z. B. Eltern) einwilligen.
Eine Einwilligung ist als sog. Willenserklärung grundsätzlich
unwiderruflich, wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Einwilligung über deren
Konsequenzen im Klaren waren. Andernfalls können Sie Ihre Einwilligung
widerrufen. Sie müssen aber im Streitfall beweisen, dass man Sie nicht
vollständig informiert hat oder Sie sich geirrt haben!
Das bloße Erstellen eines Fotos, ohne es dann folgend auch zu
veröffentlichen, ist in der öffentlichen Sphäre anders als in der privaten
und intimen Sphäre nicht verboten. Jedoch kann der Fotografierte Löschung
des Bildes verlangen, wenn er Anlass zur Sorge hat, die Veröffentlichung
könne unmittelbar bevorstehen, etwa im Wiederholungsfall.
Auszug aus
dem Kunsturhebergesetz
§23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und
zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft
oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen,
Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen
teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt
sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse
der Kunst dient.
Quelle:http://www.anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html
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